Brandschutzbeauftragter
Patric Ptok hat an der Ausbildung für Brandschutzbeauftragte teilgenommen und erhielt nach erfolgreicher mündlicher und schriftlicher Prüfung die Qualifikation als Brandschutzbeauftragter.
Der Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten wurde unter Beachtung der Inhalte der vfdb Richtlinie 12-09 (Ausgabe 2014) "Bestellung, Aufgaben, Qualifikationen und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten", der DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikationen und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten", dem VDS Leitfaden 3111, "Brandschutzbeauftragter (Fachkraft für Brandschutz)" sowie der Prüfungsordnung der Schulungsstätte durchgeführt.
Die DIN-Norm 14676 legt Mindestanforderungen für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest. Die DIN 14676 gilt nicht für Sonderbauten im baurechtlichen Sinne, für die Brandmeldeanlagen entsprechend DIN 14675/VDE 0833 Teil 2 erforderlich sind.